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Recht

Betreuungsverfügung / Betreuungsantrag stellen

Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für Volljährige, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) stellen

    Schriftlich mit Beschreibung des Bedarfs und ärztlichem Zeugnis.

  2. 2

    Anhörung der betroffenen Person

    Richter oder Rechtspfleger spricht mit dem Betroffenen.

  3. 3

    Betreuer wird vom Gericht bestellt

    Bevorzugt Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliches ZeugnisOft vergessen

    Ärztliche Einschätzung zur Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedarf.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Betreuung ohne vorherige Vollmachtserteilung beantragt (Vorsorgevollmacht sinnvoller)
  • Betreuungsbereich zu weit gefasst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vollmacht (Vorsorgevollmacht) bereits vorhanden und ausreichend
  • Eigenverantwortung der betroffenen Person nicht ausreichend berücksichtigt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Volljährige, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten benötigen, oder deren Angehörige.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Betreuung ohne vorherige Vollmachtserteilung beantragt (Vorsorgevollmacht sinnvoller)
  • Betreuungsbereich zu weit gefasst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vollmacht (Vorsorgevollmacht) bereits vorhanden und ausreichend
  • Eigenverantwortung der betroffenen Person nicht ausreichend berücksichtigt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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