Betreuungsverfügung / Betreuungsantrag stellen
Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für Volljährige, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) stellen
Schriftlich mit Beschreibung des Bedarfs und ärztlichem Zeugnis.
- 2
Anhörung der betroffenen Person
Richter oder Rechtspfleger spricht mit dem Betroffenen.
- 3
Betreuer wird vom Gericht bestellt
Bevorzugt Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliches ZeugnisOft vergessen
Ärztliche Einschätzung zur Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedarf.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Betreuung ohne vorherige Vollmachtserteilung beantragt (Vorsorgevollmacht sinnvoller)
- • Betreuungsbereich zu weit gefasst
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vollmacht (Vorsorgevollmacht) bereits vorhanden und ausreichend
- • Eigenverantwortung der betroffenen Person nicht ausreichend berücksichtigt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Volljährige, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten benötigen, oder deren Angehörige.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Betreuung ohne vorherige Vollmachtserteilung beantragt (Vorsorgevollmacht sinnvoller)
- •Betreuungsbereich zu weit gefasst
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vollmacht (Vorsorgevollmacht) bereits vorhanden und ausreichend
- •Eigenverantwortung der betroffenen Person nicht ausreichend berücksichtigt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.