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Recht & Justiz

Betreuungsverfügung erstellen / hinterlegen

Schriftliche Festlegung, wer im Fall eigener Betreuungsbedürftigkeit als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verfügung verfassen

    Wunschperson(en) für die Betreuung sowie Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten.

  2. 2

    Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren

    Gegen Gebühr bei der Bundesnotarkammer, damit das Betreuungsgericht die Verfügung findet.

  3. 3

    Aufbewahrung

    Original griffbereit aufbewahren, Vertrauenspersonen informieren.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Verfügung nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert
  • Vorgeschlagene Person nicht über die Rolle informiert

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede volljährige, geschäftsfähige Person.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verfügung nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert
  • Vorgeschlagene Person nicht über die Rolle informiert

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

    Die Betreuungsverfügung benennt eine Wunschperson für eine vom Gericht angeordnete Betreuung, die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt direkt und kann eine gerichtliche Betreuung meist überflüssig machen.

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