Betreuungsverfügung erstellen / hinterlegen
Schriftliche Festlegung, wer im Fall eigener Betreuungsbedürftigkeit als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll.
So gehen Sie vor
- 1
Verfügung verfassen
Wunschperson(en) für die Betreuung sowie Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten.
- 2
Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
Gegen Gebühr bei der Bundesnotarkammer, damit das Betreuungsgericht die Verfügung findet.
- 3
Aufbewahrung
Original griffbereit aufbewahren, Vertrauenspersonen informieren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Verfügung nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert
- • Vorgeschlagene Person nicht über die Rolle informiert
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Jede volljährige, geschäftsfähige Person.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verfügung nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert
- •Vorgeschlagene Person nicht über die Rolle informiert
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Unterschied zur Vorsorgevollmacht?▼
Die Betreuungsverfügung benennt eine Wunschperson für eine vom Gericht angeordnete Betreuung, die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt direkt und kann eine gerichtliche Betreuung meist überflüssig machen.