Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO)
Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsunternehmens (Sicherheitsdienst) nach § 34a Gewerbeordnung.
So gehen Sie vor
- 1
Sachkundeprüfung § 34a GewO ablegen
Bei der IHK, für alle gewerblich tätigen Wachpersonen.
- 2
Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt
Mit Führungszeugnis, Auszug Schuldnerverzeichnis, Steuernachweis, Haftpflichtversicherung.
- 3
Erlaubnis erhalten und Betrieb aufnehmen
Jährliche Meldepflichten gegenüber der Behörde.
Benötigte Unterlagen
- IHK-Sachkundenachweis § 34a GewOPflicht
Bestätigtes Zeugnis der IHK-Sachkundeprüfung.
- HaftpflichtversicherungsnachweisPflichtOft vergessen
Berufshaftpflichtversicherung für den Sicherheitsdienst.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Tätigkeit ohne Erlaubnis begonnen
- • Mitarbeiter ohne Unterrichtungsnachweis eingesetzt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
- • Sachkundenachweis fehlt (IHK-Prüfung § 34a GewO)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich Bewachungsleistungen (Objektschutz, Personenschutz, Geldtransport) erbringen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Tätigkeit ohne Erlaubnis begonnen
- •Mitarbeiter ohne Unterrichtungsnachweis eingesetzt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
- •Sachkundenachweis fehlt (IHK-Prüfung § 34a GewO)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.