StaatsNavigator
Gewerbe & Selbständigkeit

Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO)

Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsunternehmens (Sicherheitsdienst) nach § 34a Gewerbeordnung.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sachkundeprüfung § 34a GewO ablegen

    Bei der IHK, für alle gewerblich tätigen Wachpersonen.

  2. 2

    Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt

    Mit Führungszeugnis, Auszug Schuldnerverzeichnis, Steuernachweis, Haftpflichtversicherung.

  3. 3

    Erlaubnis erhalten und Betrieb aufnehmen

    Jährliche Meldepflichten gegenüber der Behörde.

Benötigte Unterlagen

  • IHK-Sachkundenachweis § 34a GewOPflicht

    Bestätigtes Zeugnis der IHK-Sachkundeprüfung.

  • HaftpflichtversicherungsnachweisPflichtOft vergessen

    Berufshaftpflichtversicherung für den Sicherheitsdienst.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Tätigkeit ohne Erlaubnis begonnen
  • Mitarbeiter ohne Unterrichtungsnachweis eingesetzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
  • Sachkundenachweis fehlt (IHK-Prüfung § 34a GewO)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die gewerblich Bewachungsleistungen (Objektschutz, Personenschutz, Geldtransport) erbringen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Tätigkeit ohne Erlaubnis begonnen
  • Mitarbeiter ohne Unterrichtungsnachweis eingesetzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
  • Sachkundenachweis fehlt (IHK-Prüfung § 34a GewO)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Weiterlesen