Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, z. B. für Schulausflüge, Mittagessen, Nachhilfe oder Vereinsmitgliedschaft.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Jobcenter/Sozialamt stellen
Häufig gemeinsam mit dem Antrag auf die Grundleistung.
- 2
Einzelleistungen separat beantragen
Für Schulausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Vereinsbeiträge etc.
- 3
Direkte Abrechnung
Leistungen werden meist direkt an Schule, Verein oder Anbieter gezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anträge für einzelne Leistungen (z. B. Schulausflug) erst nach der Veranstaltung gestellt
- • Nachweise (Vereinsbeitrag, Nachhilfekosten) nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anspruchsvoraussetzungen für die Grundleistung (z. B. Bürgergeld) entfallen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Kinder und Jugendliche, deren Familien Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anträge für einzelne Leistungen (z. B. Schulausflug) erst nach der Veranstaltung gestellt
- •Nachweise (Vereinsbeitrag, Nachhilfekosten) nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anspruchsvoraussetzungen für die Grundleistung (z. B. Bürgergeld) entfallen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.