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Sozialleistungen

Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, z. B. für Schulausflüge, Mittagessen, Nachhilfe oder Vereinsmitgliedschaft.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Jobcenter/Sozialamt stellen

    Häufig gemeinsam mit dem Antrag auf die Grundleistung.

  2. 2

    Einzelleistungen separat beantragen

    Für Schulausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Vereinsbeiträge etc.

  3. 3

    Direkte Abrechnung

    Leistungen werden meist direkt an Schule, Verein oder Anbieter gezahlt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anträge für einzelne Leistungen (z. B. Schulausflug) erst nach der Veranstaltung gestellt
  • Nachweise (Vereinsbeitrag, Nachhilfekosten) nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anspruchsvoraussetzungen für die Grundleistung (z. B. Bürgergeld) entfallen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Kinder und Jugendliche, deren Familien Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anträge für einzelne Leistungen (z. B. Schulausflug) erst nach der Veranstaltung gestellt
  • Nachweise (Vereinsbeitrag, Nachhilfekosten) nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anspruchsvoraussetzungen für die Grundleistung (z. B. Bürgergeld) entfallen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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