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Familienleistungen

Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Sachleistungen und Zuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien (Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaft).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Jobcenter oder der Kommune stellen

    Mit Nachweis der Grundleistung (Bürgergeld-Bescheid etc.) und Nachweisen der gewünschten Leistungen.

  2. 2

    Leistungsarten auswählen

    Schulbedarf (260 €/Jahr), Schülerbeförderung, Mittagessen, Ausflüge, Teilhabe (15 €/Monat).

  3. 3

    Direktzahlung oder Gutschein erhalten

    Je nach Leistungsart Direktzahlung an Anbieter oder Gutschein.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht rechtzeitig gestellt (keine Rückwirkung über 6 Monate)
  • Schulausflüge nachträglich beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Leistungen nach SGB II, XII oder Wohngeld
  • Kind nicht schulpflichtig oder zu alt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht rechtzeitig gestellt (keine Rückwirkung über 6 Monate)
  • Schulausflüge nachträglich beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Leistungen nach SGB II, XII oder Wohngeld
  • Kind nicht schulpflichtig oder zu alt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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