Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Sachleistungen und Zuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien (Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaft).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Jobcenter oder der Kommune stellen
Mit Nachweis der Grundleistung (Bürgergeld-Bescheid etc.) und Nachweisen der gewünschten Leistungen.
- 2
Leistungsarten auswählen
Schulbedarf (260 €/Jahr), Schülerbeförderung, Mittagessen, Ausflüge, Teilhabe (15 €/Monat).
- 3
Direktzahlung oder Gutschein erhalten
Je nach Leistungsart Direktzahlung an Anbieter oder Gutschein.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht rechtzeitig gestellt (keine Rückwirkung über 6 Monate)
- • Schulausflüge nachträglich beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine Leistungen nach SGB II, XII oder Wohngeld
- • Kind nicht schulpflichtig oder zu alt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht rechtzeitig gestellt (keine Rückwirkung über 6 Monate)
- •Schulausflüge nachträglich beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine Leistungen nach SGB II, XII oder Wohngeld
- •Kind nicht schulpflichtig oder zu alt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.