Blaue Karte EU beantragen
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.
So gehen Sie vor
- 1
Anerkennung des Abschlusses prüfen
Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
- 2
Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt sichern
Mindestgehaltsgrenze gilt jährlich angepasst.
- 3
Antrag bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde
Visum bzw. Aufenthaltstitel beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Hochschulabschluss inkl. AnerkennungPflicht
- ArbeitsvertragPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anerkennung des ausländischen Abschlusses fehlt
- • Arbeitsvertrag enthält Gehalt unter der Grenze
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gehalt unter der Mindestgrenze
- • Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Akademiker aus Drittstaaten mit einem Arbeitsvertrag, der die Mindestgehaltsgrenze erreicht.
Einkommensgrenze
Mindestgehalt jährlich angepasst, 2024 ca. 45.300 € brutto (Mangelberufe ca. 41.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anerkennung des ausländischen Abschlusses fehlt
- •Arbeitsvertrag enthält Gehalt unter der Grenze
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gehalt unter der Mindestgrenze
- •Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie schnell ist eine Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte möglich?▼
Mit B1-Deutschkenntnissen nach 21 Monaten, sonst nach 33 Monaten.