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Aufenthalt & Migration

Blaue Karte EU beantragen

Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit akademischem Abschluss und Arbeitsvertrag über dem Mindestgehaltsschwellenwert.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen

    Über anabin-Datenbank oder formale Anerkennung bei der zuständigen Behörde.

  2. 2

    Antrag bei der Ausländerbehörde stellen

    Mit Arbeitsvertrag, Abschlussnachweis, biometrischem Foto, Krankenversicherung.

  3. 3

    Blaue Karte EU erhalten

    Berechtigt zur Beschäftigung und zur erleichterten Familienzusammenführung.

Benötigte Unterlagen

  • Arbeitsvertrag mit GehaltsangabePflicht

    Nachweis des Gehalts über dem Mindestgehaltsschwellenwert.

  • Anerkennungsurkunde des HochschulabschlussesPflichtOft vergessen

    Gleichwertigkeitsbescheinigung für ausländische Abschlüsse.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anerkennungsurkunde des Abschlusses nicht mitgebracht
  • Arbeitsvertrag nur vorläufig (kein rechtskräftiger Vertrag)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gehalt unterhalb der Schwelle
  • Ausländischer Hochschulabschluss nicht anerkannt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Akademiker aus Nicht-EU-Staaten mit einem konkreten Arbeitsangebot in Deutschland über dem Mindestgehalt (ca. 45.300 € brutto/Jahr, für Mangelberufe ca. 35.700 €).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anerkennungsurkunde des Abschlusses nicht mitgebracht
  • Arbeitsvertrag nur vorläufig (kein rechtskräftiger Vertrag)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gehalt unterhalb der Schwelle
  • Ausländischer Hochschulabschluss nicht anerkannt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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