Blaue Karte EU beantragen
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit akademischem Abschluss und Arbeitsvertrag über dem Mindestgehaltsschwellenwert.
So gehen Sie vor
- 1
Ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen
Über anabin-Datenbank oder formale Anerkennung bei der zuständigen Behörde.
- 2
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Arbeitsvertrag, Abschlussnachweis, biometrischem Foto, Krankenversicherung.
- 3
Blaue Karte EU erhalten
Berechtigt zur Beschäftigung und zur erleichterten Familienzusammenführung.
Benötigte Unterlagen
- Arbeitsvertrag mit GehaltsangabePflicht
Nachweis des Gehalts über dem Mindestgehaltsschwellenwert.
- Anerkennungsurkunde des HochschulabschlussesPflichtOft vergessen
Gleichwertigkeitsbescheinigung für ausländische Abschlüsse.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anerkennungsurkunde des Abschlusses nicht mitgebracht
- • Arbeitsvertrag nur vorläufig (kein rechtskräftiger Vertrag)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gehalt unterhalb der Schwelle
- • Ausländischer Hochschulabschluss nicht anerkannt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Akademiker aus Nicht-EU-Staaten mit einem konkreten Arbeitsangebot in Deutschland über dem Mindestgehalt (ca. 45.300 € brutto/Jahr, für Mangelberufe ca. 35.700 €).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anerkennungsurkunde des Abschlusses nicht mitgebracht
- •Arbeitsvertrag nur vorläufig (kein rechtskräftiger Vertrag)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gehalt unterhalb der Schwelle
- •Ausländischer Hochschulabschluss nicht anerkannt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.