Blindenhilfe beantragen
Monatliche Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vom Sozialamt als einkommensabhängige Hilfe für blinde Menschen (ergänzend zum Blindengeld).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Nachweis der Blindheit (Feststellungsbescheid des Versorgungsamts).
- 2
Einkommens- und Vermögensprüfung
Sozialamt prüft, ob Blindenhilfe zusätzlich zum Blindengeld zusteht.
- 3
Bewilligungsbescheid und monatliche Zahlung
Anrechnung auf Blindengeld oder Ergänzung je nach Landesrecht.
Benötigte Unterlagen
- Bescheid über Blindengeld / GdB 100Pflicht
Nachweis der anerkannten Blindheit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Blindenhilfe mit Blindengeld verwechselt (unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Behörden)
- • Vermögensfreibeträge nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt Grenzwert
- • Blindengeld deckt Bedarf vollständig ab
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Blinde Personen, die Blindengeld beziehen und zusätzliche Unterstützung für blindheitsbedingte Mehraufwendungen benötigen.
Einkommensgrenze
Einkommens- und vermögensabhängig gemäß SGB XII.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Blindenhilfe mit Blindengeld verwechselt (unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Behörden)
- •Vermögensfreibeträge nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt Grenzwert
- •Blindengeld deckt Bedarf vollständig ab
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.