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Sozialleistungen

Blindenhilfe beantragen

Monatliche Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vom Sozialamt als einkommensabhängige Hilfe für blinde Menschen (ergänzend zum Blindengeld).

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Mit Nachweis der Blindheit (Feststellungsbescheid des Versorgungsamts).

  2. 2

    Einkommens- und Vermögensprüfung

    Sozialamt prüft, ob Blindenhilfe zusätzlich zum Blindengeld zusteht.

  3. 3

    Bewilligungsbescheid und monatliche Zahlung

    Anrechnung auf Blindengeld oder Ergänzung je nach Landesrecht.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über Blindengeld / GdB 100Pflicht

    Nachweis der anerkannten Blindheit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Blindenhilfe mit Blindengeld verwechselt (unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Behörden)
  • Vermögensfreibeträge nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt Grenzwert
  • Blindengeld deckt Bedarf vollständig ab

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Blinde Personen, die Blindengeld beziehen und zusätzliche Unterstützung für blindheitsbedingte Mehraufwendungen benötigen.

Einkommensgrenze

Einkommens- und vermögensabhängig gemäß SGB XII.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Blindenhilfe mit Blindengeld verwechselt (unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Behörden)
  • Vermögensfreibeträge nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt Grenzwert
  • Blindengeld deckt Bedarf vollständig ab

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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