Bodenrichtwert-Auskunft beantragen
Auskunft über den amtlichen Bodenrichtwert eines Grundstücks beim Katasteramt oder Gutachterausschuss.
So gehen Sie vor
- 1
Anfrage beim Gutachterausschuss oder über Bodenrichtwert-Portal
In vielen Bundesländern kostenlos online über das BORIS-Portal.
- 2
Bodenrichtwert-Bescheinigung anfordern
Kostenpflichtige schriftliche Auskunft für Behörden und Notare.
- 3
Auskunft erhalten und für Bewertung nutzen
Grundlage für Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Bodenrichtwert mit tatsächlichem Marktwert gleichgesetzt
- • Falsches Flurstück angegeben
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Kaufinteressenten, Eigentümer und Steuerberater, die den Grundstückswert für Kauf, Schenkung oder Erbschaft benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Bodenrichtwert mit tatsächlichem Marktwert gleichgesetzt
- •Falsches Flurstück angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Ist der Bodenrichtwert der tatsächliche Verkehrswert?▼
Nein, der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Bodenrichtwertzone. Der tatsächliche Verkehrswert kann abweichen.