StaatsNavigator
Wohnen

Bodenrichtwert-Auskunft beantragen

Auskunft über den amtlichen Bodenrichtwert eines Grundstücks beim Katasteramt oder Gutachterausschuss.

Bearbeitung: 3 Tage
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anfrage beim Gutachterausschuss oder über Bodenrichtwert-Portal

    In vielen Bundesländern kostenlos online über das BORIS-Portal.

  2. 2

    Bodenrichtwert-Bescheinigung anfordern

    Kostenpflichtige schriftliche Auskunft für Behörden und Notare.

  3. 3

    Auskunft erhalten und für Bewertung nutzen

    Grundlage für Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Bodenrichtwert mit tatsächlichem Marktwert gleichgesetzt
  • Falsches Flurstück angegeben

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Kaufinteressenten, Eigentümer und Steuerberater, die den Grundstückswert für Kauf, Schenkung oder Erbschaft benötigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Bodenrichtwert mit tatsächlichem Marktwert gleichgesetzt
  • Falsches Flurstück angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Ist der Bodenrichtwert der tatsächliche Verkehrswert?

    Nein, der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Bodenrichtwertzone. Der tatsächliche Verkehrswert kann abweichen.

    Weiterlesen