Briefwahl beantragen
Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, um per Post statt im Wahllokal abzustimmen.
So gehen Sie vor
- 1
Wahlschein beantragen
Online, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde, mit der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wähler-ID.
- 2
Briefwahlunterlagen erhalten
Stimmzettel, Wahlumschlag, Rückumschlag und Wahlschein.
- 3
Ausgefüllte Unterlagen zurücksenden
Per Post oder Einwurf, muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Benötigte Unterlagen
- WahlbenachrichtigungOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Briefwahlunterlagen zu spät zurückgesendet
- • Eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein nicht unterschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Briefwahlunterlagen zu spät zurückgesendet
- •Eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein nicht unterschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?▼
In der Regel bis Freitag vor der Wahl um 18 Uhr, bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltag selbst.