Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen
Antrag auf Zuteilung von Funkfrequenzen für gewerbliche Nutzung (z. B. Betriebsfunk, Breitband) bei der Bundesnetzagentur.
So gehen Sie vor
- 1
Frequenzbedarf und technische Parameter festlegen
Art der Nutzung, Sendeleistung, Standort.
- 2
Antrag online stellen
Über das Online-Portal der Bundesnetzagentur (EMF-Datenbank).
- 3
Zuteilungsbescheid abwarten
Prüfung auf Verfügbarkeit und technische Verträglichkeit.
Benötigte Unterlagen
- Technische Datenblätter des FunksystemsPflicht
- StandortbeschreibungPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Lizenzfreie Alternativen nicht geprüft
- • Technische Parameter unvollständig angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine freien Frequenzen verfügbar
- • Technische Verträglichkeit nicht gegeben
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen und Institutionen, die Frequenzen für lizenzpflichtige Funkanwendungen benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Lizenzfreie Alternativen nicht geprüft
- •Technische Parameter unvollständig angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine freien Frequenzen verfügbar
- •Technische Verträglichkeit nicht gegeben
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Brauche ich immer eine Zuteilung?▼
Nein, viele Frequenzen (z. B. Standard-WLAN) sind lizenzfrei nutzbar.