Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur melden
Beschwerde über unerlaubte Telefonwerbung, Ping-Calls oder Dialer-Missbrauch beim Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur einreichen.
So gehen Sie vor
- 1
Rufnummer und Vorfall dokumentieren
Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Inhalt des Anrufs notieren.
- 2
Online-Beschwerde einreichen
Über das Beschwerdeformular auf www.bundesnetzagentur.de.
- 3
Rückmeldung abwarten
Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten.
Benötigte Unterlagen
- AnrufprotokollPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 4 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Rufnummer nicht korrekt notiert
- • Anrufdatum fehlt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verbraucher, die unerwünschte Anrufe oder SMS erhalten haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Rufnummer nicht korrekt notiert
- •Anrufdatum fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann ich Schadensersatz bekommen?▼
Nicht direkt über die BNetzA; dafür ist eine zivilrechtliche Klage erforderlich.