StaatsNavigator
Sonstiges

Datenschutzbeschwerde einreichen

Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde über mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO durch Unternehmen oder Behörden.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verantwortlichen kontaktieren

    Auskunfts- oder Löschungsanspruch zunächst direkt geltend machen.

  2. 2

    Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen

    Online-Formular mit Sachverhaltsschilderung und Belegen.

  3. 3

    Prüfung durch die Behörde

    Kann zu Ermahnung, Anordnung oder Bußgeld gegen den Verantwortlichen führen.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftverkehr mit dem VerantwortlichenOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Vorherige Beschwerde beim Verantwortlichen (Unternehmen) nicht dokumentiert
  • Sachverhalt unzureichend beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Verstoß gegen die DSGVO feststellbar
  • Sachverhalt zivilrechtlich zu klären

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vorherige Beschwerde beim Verantwortlichen (Unternehmen) nicht dokumentiert
  • Sachverhalt unzureichend beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Verstoß gegen die DSGVO feststellbar
  • Sachverhalt zivilrechtlich zu klären

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kostet eine Datenschutzbeschwerde etwas?

Nein, die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist für Betroffene kostenfrei.

Weiterlesen