Denkmalschutzförderung beantragen
Finanzielle Förderung für denkmalgerechte Sanierung eingetragener Kulturdenkmale bei der Denkmalschutzbehörde oder dem Landesdenkmalamt (Fördersatz 30–50 %).
So gehen Sie vor
- 1
Denkmalschutzgenehmigung einholen
Förderung setzt genehmigungsfähige und -pflichtige Maßnahme voraus.
- 2
Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen
Mit Kostenvoranschlag und Maßnahmenbeschreibung.
- 3
Bewilligung abwarten und Maßnahme durchführen
Erst nach Bewilligung beginnen.
Benötigte Unterlagen
- DenkmalschutzgenehmigungPflicht
- KostenvoranschlagPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Förderbewilligung begonnen (Ausschluss)
- • Steuerliche Alternative §§ 7i, 10f EStG nicht bedacht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme vor Bewilligung begonnen
- • Kein eingetragenes Denkmal
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer eingetragener Kulturdenkmale, die eine denkmalgerechte Sanierung planen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Förderbewilligung begonnen (Ausschluss)
- •Steuerliche Alternative §§ 7i, 10f EStG nicht bedacht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme vor Bewilligung begonnen
- •Kein eingetragenes Denkmal
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie hoch ist die Förderquote?▼
Üblicherweise 30–50 % der zuwendungsfähigen Kosten.