Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Genehmigung für bauliche Veränderungen an oder in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden.
So gehen Sie vor
- 1
Vorgespräch mit der Denkmalschutzbehörde
Frühzeitige Abstimmung der geplanten Maßnahme empfohlen.
- 2
Antrag mit Plänen einreichen
Bauzeichnungen, Materialbeschreibung, Fotodokumentation des Bestands.
- 3
Genehmigung erhalten
Ggf. mit Auflagen zu Material und Ausführung.
Benötigte Unterlagen
- BauzeichnungenPflicht
- Fotodokumentation BestandPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Genehmigung begonnen
- • Keine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde vor Planung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Denkmals
- • Materialwahl entspricht nicht den Vorgaben
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden in deren unmittelbarer Umgebung, die bauliche Maßnahmen planen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Genehmigung begonnen
- •Keine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde vor Planung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Denkmals
- •Materialwahl entspricht nicht den Vorgaben
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.