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Bauen & Wohnen

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung

Genehmigung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einem eingetragenen Kulturdenkmal – auch für Innenarbeiten genehmigungspflichtig.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vorabgespräch mit Unterer Denkmalschutzbehörde

    Empfohlen, um Auflagen frühzeitig zu kennen.

  2. 2

    Planungsunterlagen einreichen

    Baupläne, Baubeschreibung, Materialangaben und Fotos.

  3. 3

    Begutachtung abwarten

    Landesdenkmalamt kann beteiligt werden.

Benötigte Unterlagen

  • BauzeichnungenPflicht
  • Lichtbilder des Denkmals (Ist-Zustand)PflichtOft vergessen
  • BaubeschreibungPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Maßnahme ohne denkmalrechtliche Genehmigung begonnen
  • Vorabgespräch mit Behörde nicht geführt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Materialwahl nicht denkmalgerecht
  • Fensterersatz weicht vom Original ab

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer oder Nutzer eines eingetragenen Kulturdenkmals (Baudenkmal).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme ohne denkmalrechtliche Genehmigung begonnen
  • Vorabgespräch mit Behörde nicht geführt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Materialwahl nicht denkmalgerecht
  • Fensterersatz weicht vom Original ab

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Gilt der Genehmigungsvorbehalt auch innen?

Ja, auch Innenarbeiten sind bei eingetragenen Denkmälern genehmigungspflichtig.

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