Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung
Genehmigung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einem eingetragenen Kulturdenkmal – auch für Innenarbeiten genehmigungspflichtig.
So gehen Sie vor
- 1
Vorabgespräch mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Empfohlen, um Auflagen frühzeitig zu kennen.
- 2
Planungsunterlagen einreichen
Baupläne, Baubeschreibung, Materialangaben und Fotos.
- 3
Begutachtung abwarten
Landesdenkmalamt kann beteiligt werden.
Benötigte Unterlagen
- BauzeichnungenPflicht
- Lichtbilder des Denkmals (Ist-Zustand)PflichtOft vergessen
- BaubeschreibungPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme ohne denkmalrechtliche Genehmigung begonnen
- • Vorabgespräch mit Behörde nicht geführt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Materialwahl nicht denkmalgerecht
- • Fensterersatz weicht vom Original ab
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer oder Nutzer eines eingetragenen Kulturdenkmals (Baudenkmal).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme ohne denkmalrechtliche Genehmigung begonnen
- •Vorabgespräch mit Behörde nicht geführt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Materialwahl nicht denkmalgerecht
- •Fensterersatz weicht vom Original ab
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Gilt der Genehmigungsvorbehalt auch innen?▼
Ja, auch Innenarbeiten sind bei eingetragenen Denkmälern genehmigungspflichtig.