Duldung beantragen
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) für ausreisepflichtige Personen, bei denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Darlegung des Abschiebungshindernisses.
- 2
Prüfung des Hindernisses
Z. B. Reiseunfähigkeit, fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen.
- 3
Erteilung der Duldungsbescheinigung
Befristet, mit Auflagen (z. B. Wohnsitzauflage, Arbeitsverbot).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Ärztliche Atteste zu Reiseunfähigkeit nicht aussagekräftig genug
- • Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht erfüllt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Abschiebungshindernis nicht nachgewiesen oder selbst verschuldet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung z. B. aus gesundheitlichen, familiären oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ärztliche Atteste zu Reiseunfähigkeit nicht aussagekräftig genug
- •Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht erfüllt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Abschiebungshindernis nicht nachgewiesen oder selbst verschuldet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.