StaatsNavigator
Personenstand

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bescheinigung des Standesamts, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen – wird häufig für die Eheschließung im Ausland benötigt.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Standesamt stellen

    I. d. R. das Standesamt des Wohnsitzes.

  2. 2

    Unterlagen einreichen

    Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

  3. 3

    Ausstellung der Bescheinigung

    Gültig für einen begrenzten Zeitraum, danach erneute Beantragung nötig.

Benötigte Unterlagen

  • GeburtsurkundePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Geburtsurkunde und ggf. Scheidungsurteil nicht im Original/beglaubigt vorgelegt
  • Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (i. d. R. 6 Monate) bei der Auslandshochzeit überschritten

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorherige Ehe nicht nachweisbar geschieden
  • Erforderliche Unterlagen unvollständig oder nicht beglaubigt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Geburtsurkunde und ggf. Scheidungsurteil nicht im Original/beglaubigt vorgelegt
  • Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (i. d. R. 6 Monate) bei der Auslandshochzeit überschritten

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorherige Ehe nicht nachweisbar geschieden
  • Erforderliche Unterlagen unvollständig oder nicht beglaubigt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen