StaatsNavigator
Gewerbe & Selbständigkeit

Eichung eines Messgeräts beantragen

Pflichteichung von Mess- und Wiegegeräten (z. B. Waagen, Zapfsäulen) durch das zuständige Eichamt.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Eichamt vereinbaren

    Oder zugelassene Eichstelle/Innungs-Prüfstelle beauftragen.

  2. 2

    Gerät prüfen lassen

    Bei Bestehen wird eine Eichmarke angebracht.

  3. 3

    Eichschein erhalten

    Gültigkeitsdauer je nach Gerätetyp, meist 1–2 Jahre.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Eichfrist (meist 2 Jahre) verpasst
  • Gerät wurde manipuliert/repariert ohne erneute Eichung

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gerät erfüllt die Eichvorschriften nicht (Nacheichung erforderlich)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gewerbetreibende, die eichpflichtige Messgeräte im geschäftlichen Verkehr einsetzen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eichfrist (meist 2 Jahre) verpasst
  • Gerät wurde manipuliert/repariert ohne erneute Eichung

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gerät erfüllt die Eichvorschriften nicht (Nacheichung erforderlich)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Weiterlesen