Eichung eines Messgeräts beantragen
Pflichteichung von Mess- und Wiegegeräten (z. B. Waagen, Zapfsäulen) durch das zuständige Eichamt.
So gehen Sie vor
- 1
Termin beim Eichamt vereinbaren
Oder zugelassene Eichstelle/Innungs-Prüfstelle beauftragen.
- 2
Gerät prüfen lassen
Bei Bestehen wird eine Eichmarke angebracht.
- 3
Eichschein erhalten
Gültigkeitsdauer je nach Gerätetyp, meist 1–2 Jahre.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Eichfrist (meist 2 Jahre) verpasst
- • Gerät wurde manipuliert/repariert ohne erneute Eichung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gerät erfüllt die Eichvorschriften nicht (Nacheichung erforderlich)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, die eichpflichtige Messgeräte im geschäftlichen Verkehr einsetzen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Eichfrist (meist 2 Jahre) verpasst
- •Gerät wurde manipuliert/repariert ohne erneute Eichung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gerät erfüllt die Eichvorschriften nicht (Nacheichung erforderlich)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.