Einbürgerung beantragen
Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.
- 2
Einbürgerungstest ablegen
33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.
- 3
Einbürgerungsurkunde erhalten
Feierliche Aushändigung bei der Behörde.
Benötigte Unterlagen
- AufenthaltstitelPflicht
Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.
- Einbürgerungstest-ZertifikatPflicht
Zertifikat des BAMF über bestandenen Einbürgerungstest.
- Deutschkenntnisnachweis (B1)PflichtOft vergessen
Sprachzertifikat B1 oder gleichwertiger Nachweis.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
- • Einbürgerungstest nicht bestanden
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
- • Straftat im Vorantragsraum
- • Fehlende Deutschkenntnisse (B1)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
- •Einbürgerungstest nicht bestanden
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
- •Straftat im Vorantragsraum
- •Fehlende Deutschkenntnisse (B1)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?▼
In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.