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Aufenthalt & Migration

Einbürgerung beantragen

Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

    Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.

  2. 2

    Einbürgerungstest ablegen

    33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.

  3. 3

    Einbürgerungsurkunde erhalten

    Feierliche Aushändigung bei der Behörde.

Benötigte Unterlagen

  • AufenthaltstitelPflicht

    Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

  • Einbürgerungstest-ZertifikatPflicht

    Zertifikat des BAMF über bestandenen Einbürgerungstest.

  • Deutschkenntnisnachweis (B1)PflichtOft vergessen

    Sprachzertifikat B1 oder gleichwertiger Nachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 6 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
  • Einbürgerungstest nicht bestanden

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
  • Straftat im Vorantragsraum
  • Fehlende Deutschkenntnisse (B1)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
  • Einbürgerungstest nicht bestanden

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
  • Straftat im Vorantragsraum
  • Fehlende Deutschkenntnisse (B1)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.

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