Ambulante Eingliederungshilfe beantragen
Ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Alltag (Assistenz, Begleitung, Beratung) nach § 78 SGB IX beim Sozialamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen
Mit Nachweis der Behinderung und Beschreibung des Unterstützungsbedarfs.
- 2
Gesamtplan-Gespräch
Sozialamt erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen individuellen Gesamtplan.
- 3
Bewilligungsbescheid
Leistungen werden für einen festgelegten Zeitraum bewilligt.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliches Attest / BehinderungsnachweisPflicht
Nachweis der wesentlichen Behinderung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne ärztliche Nachweise eingereicht
- • Gesamtplan-Gespräch nicht wahrgenommen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Behinderung nicht als wesentlich anerkannt
- • Bedarf wird durch bestehende Leistungen gedeckt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Unterstützung für selbstbestimmtes Leben benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne ärztliche Nachweise eingereicht
- •Gesamtplan-Gespräch nicht wahrgenommen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Behinderung nicht als wesentlich anerkannt
- •Bedarf wird durch bestehende Leistungen gedeckt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.