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Sozialleistungen

Ambulante Eingliederungshilfe beantragen

Ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Alltag (Assistenz, Begleitung, Beratung) nach § 78 SGB IX beim Sozialamt.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 72.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen

    Mit Nachweis der Behinderung und Beschreibung des Unterstützungsbedarfs.

  2. 2

    Gesamtplan-Gespräch

    Sozialamt erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen individuellen Gesamtplan.

  3. 3

    Bewilligungsbescheid

    Leistungen werden für einen festgelegten Zeitraum bewilligt.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliches Attest / BehinderungsnachweisPflicht

    Nachweis der wesentlichen Behinderung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne ärztliche Nachweise eingereicht
  • Gesamtplan-Gespräch nicht wahrgenommen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Behinderung nicht als wesentlich anerkannt
  • Bedarf wird durch bestehende Leistungen gedeckt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Unterstützung für selbstbestimmtes Leben benötigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne ärztliche Nachweise eingereicht
  • Gesamtplan-Gespräch nicht wahrgenommen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Behinderung nicht als wesentlich anerkannt
  • Bedarf wird durch bestehende Leistungen gedeckt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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