Einschulung zurückstellen lassen
Antrag auf Zurückstellung der Einschulung um ein Jahr, wenn ein Kind noch nicht schulfähig ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Grundschule oder dem Schulamt stellen
Vor der regulären Anmeldefrist, mit Begründung.
- 2
Schulärztliche Untersuchung
Schularzt oder -ärztin beurteilt die Schulfähigkeit.
- 3
Entscheidung durch das Schulamt
Zurückstellung oder Einschulung mit besonderer Förderung.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche BescheinigungOft vergessen
Kinderärztliche Einschätzung zur Schulfähigkeit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nach Ende der Anmeldefrist gestellt
- • Kein Nachweis fehlender Schulfähigkeit beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kind ist nach schulärztlicher Untersuchung schulfähig
- • Antrag zu spät gestellt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern schulpflichtiger Kinder, bei denen Zweifel an der Schulfähigkeit bestehen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nach Ende der Anmeldefrist gestellt
- •Kein Nachweis fehlender Schulfähigkeit beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kind ist nach schulärztlicher Untersuchung schulfähig
- •Antrag zu spät gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.