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Steuern & Abgaben

Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 45.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bescheid prüfen

    Abweichungen zur eigenen Steuererklärung identifizieren.

  2. 2

    Einspruch einlegen

    Schriftlich oder über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

  3. 3

    Begründung nachreichen

    Kann auch nach Einspruchseinlegung erfolgen.

  4. 4

    Entscheidung des Finanzamts

    Bei Ablehnung ist Klage vor dem Finanzgericht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • SteuerbescheidPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Frist (1 Monat ab Bekanntgabe) verpasst
  • Einspruch ohne Begründung eingelegt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von einem Monat versäumt
  • Begründung enthält keine neuen Tatsachen oder Rechtsfehler

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Steuerpflichtige, die mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Frist (1 Monat ab Bekanntgabe) verpasst
  • Einspruch ohne Begründung eingelegt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von einem Monat versäumt
  • Begründung enthält keine neuen Tatsachen oder Rechtsfehler

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (bei Zustellung per Post gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben).

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