Einstiegsgeld beantragen
Finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-Beziehende, die eine Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit aufnehmen (§ 16b SGB II).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Jobcenter stellen
Vor Aufnahme der Tätigkeit, mit Arbeitsvertrag oder Geschäftsplan.
- 2
Prüfung durch das Jobcenter
Bewertung der Beschäftigung und Förderwürdigkeit.
- 3
Bewilligung und Auszahlung
Zuschuss zum Lohn für bis zu 24 Monate, degressiv gestaffelt.
Benötigte Unterlagen
- Arbeitsvertrag oder GeschäftsplanPflicht
Nachweis der aufzunehmenden Tätigkeit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Arbeitsaufnahme gestellt
- • Arbeitsvertrag nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Beschäftigung bereits aufgenommen ohne vorherigen Antrag
- • Stundenzahl unter Mindestgrenze
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen im Bürgergeld-Bezug, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit beginnen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Arbeitsaufnahme gestellt
- •Arbeitsvertrag nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beschäftigung bereits aufgenommen ohne vorherigen Antrag
- •Stundenzahl unter Mindestgrenze
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.