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Familienleistungen

ElterngeldPlus beantragen

ElterngeldPlus als Variante des Basiselterngelds für Eltern, die nach der Geburt Teilzeit arbeiten möchten – doppelte Bezugsdauer bei halbem Betrag.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Elterngeldrechner nutzen

    Vergleich Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus mit und ohne Partnerschaftsbonus.

  2. 2

    Antrag bei der Elterngeldstelle stellen

    Mit Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunde und Erklärung zur Arbeitszeit.

  3. 3

    Bescheid erhalten

    ElterngeldPlus ist halb so hoch, aber doppelt so lang wie Basiselterngeld.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Partnerschaftsbonus nicht mitbeantragt (4 Monate je Partner bei gleichzeitiger Teilzeit)
  • Wahl zwischen Basis-Elterngeld und Plus nicht durchgerechnet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Arbeitszeit überschreitet 32-Stunden-Grenze
  • Einkommensgrenze überschritten

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit zurückkehren möchten und längere Bezugsdauer bevorzugen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Partnerschaftsbonus nicht mitbeantragt (4 Monate je Partner bei gleichzeitiger Teilzeit)
  • Wahl zwischen Basis-Elterngeld und Plus nicht durchgerechnet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Arbeitszeit überschreitet 32-Stunden-Grenze
  • Einkommensgrenze überschritten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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