Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (Schlichtungsstelle Energie), wenn ein Energieanbieterwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z. B. verzögerte Umstellung oder Doppelabrechnung.
So gehen Sie vor
- 1
Zunächst den Energieversorger kontaktieren
Schriftliche Reklamation mit Fristsetzung.
- 2
Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie/Bundesnetzagentur
Wenn keine Lösung erzielt wird.
- 3
Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen Verbraucher und Anbieter.
Benötigte Unterlagen
- Reklamationsschreiben an AnbieterPflicht
Nachweis der vorherigen Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
- • Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Strom- oder Gasanbieterwechsel nicht reibungslos verlaufen ist.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
- •Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Ist die Schlichtung kostenlos?▼
Ja, das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei.