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Sonstiges

Beschwerde über Energieanbieterwechsel einreichen

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (Schlichtungsstelle Energie), wenn ein Energieanbieterwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z. B. verzögerte Umstellung oder Doppelabrechnung.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zunächst den Energieversorger kontaktieren

    Schriftliche Reklamation mit Fristsetzung.

  2. 2

    Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie/Bundesnetzagentur

    Wenn keine Lösung erzielt wird.

  3. 3

    Schlichtungsverfahren

    Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen Verbraucher und Anbieter.

Benötigte Unterlagen

  • Reklamationsschreiben an AnbieterPflicht

    Nachweis der vorherigen Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
  • Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Strom- oder Gasanbieterwechsel nicht reibungslos verlaufen ist.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, ohne zuvor den Anbieter kontaktiert zu haben
  • Fristen für den Lieferantenwechsel (gesetzlich max. 3 Wochen) nicht dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorherige Beschwerde direkt beim Energieversorger nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Ist die Schlichtung kostenlos?

Ja, das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei.

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