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Recht & Justiz

Erbschaft ausschlagen

Erklärung der Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, um die Erbschaft mit Schulden nicht anzunehmen.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Ausschlagungserklärung persönlich beim Nachlassgericht oder Notar

    Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft (bei Auslandsberührung 6 Monate).

  2. 2

    Protokollierung durch das Gericht

    Erklärung wird zu Protokoll gegeben oder notariell beurkundet.

  3. 3

    Erbschaft gilt als nicht angenommen

    Ausschlagung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Ausschlagungsfrist von 6 Wochen versäumt (beginnt mit Kenntnis der Berufung)
  • Ausschlagung für Minderjährige ohne Genehmigung des Familiengerichts

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erbinnen und Erben, die eine Erbschaft ablehnen möchten, z. B. wegen Überschuldung des Nachlasses.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ausschlagungsfrist von 6 Wochen versäumt (beginnt mit Kenntnis der Berufung)
  • Ausschlagung für Minderjährige ohne Genehmigung des Familiengerichts

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

    Die Erbschaft gilt als angenommen, einschließlich aller Schulden. Eine Anfechtung der Annahme ist nur in engen Grenzen möglich.

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