Erbschaft ausschlagen
Erklärung der Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, um die Erbschaft mit Schulden nicht anzunehmen.
So gehen Sie vor
- 1
Ausschlagungserklärung persönlich beim Nachlassgericht oder Notar
Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft (bei Auslandsberührung 6 Monate).
- 2
Protokollierung durch das Gericht
Erklärung wird zu Protokoll gegeben oder notariell beurkundet.
- 3
Erbschaft gilt als nicht angenommen
Ausschlagung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Ausschlagungsfrist von 6 Wochen versäumt (beginnt mit Kenntnis der Berufung)
- • Ausschlagung für Minderjährige ohne Genehmigung des Familiengerichts
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erbinnen und Erben, die eine Erbschaft ablehnen möchten, z. B. wegen Überschuldung des Nachlasses.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ausschlagungsfrist von 6 Wochen versäumt (beginnt mit Kenntnis der Berufung)
- •Ausschlagung für Minderjährige ohne Genehmigung des Familiengerichts
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?▼
Die Erbschaft gilt als angenommen, einschließlich aller Schulden. Eine Anfechtung der Annahme ist nur in engen Grenzen möglich.