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Wohnen

Erbbaurecht beantragen

Beantragung eines Erbbaurechts für die langfristige Nutzung eines kommunalen oder kirchlichen Grundstücks zum Bau eines Wohnhauses.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anfrage beim Liegenschaftsamt oder der Kirchenbehörde

    Formlose Anfrage, ob Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar sind.

  2. 2

    Erbbaurechtsvertrag aushandeln und notariell beurkunden

    Laufzeit, Erbbauzins, Heimfallregelung.

  3. 3

    Eintragung im Grundbuch

    Erbbaurecht wird als eigenes Grundbuchblatt eingetragen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Erbbauzins-Steigerungsklausel nicht ausgehandelt
  • Laufzeit (oft 66–99 Jahre) nicht auf Finanzierungszweck abgestimmt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine freien Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar
  • Nutzungskonzept entspricht nicht den kommunalen Zielen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen oder Unternehmen, die ein Grundstück langfristig nutzen möchten, ohne es zu kaufen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erbbauzins-Steigerungsklausel nicht ausgehandelt
  • Laufzeit (oft 66–99 Jahre) nicht auf Finanzierungszweck abgestimmt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine freien Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar
  • Nutzungskonzept entspricht nicht den kommunalen Zielen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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