Erbbaurecht beantragen
Beantragung eines Erbbaurechts für die langfristige Nutzung eines kommunalen oder kirchlichen Grundstücks zum Bau eines Wohnhauses.
So gehen Sie vor
- 1
Anfrage beim Liegenschaftsamt oder der Kirchenbehörde
Formlose Anfrage, ob Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar sind.
- 2
Erbbaurechtsvertrag aushandeln und notariell beurkunden
Laufzeit, Erbbauzins, Heimfallregelung.
- 3
Eintragung im Grundbuch
Erbbaurecht wird als eigenes Grundbuchblatt eingetragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Erbbauzins-Steigerungsklausel nicht ausgehandelt
- • Laufzeit (oft 66–99 Jahre) nicht auf Finanzierungszweck abgestimmt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine freien Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar
- • Nutzungskonzept entspricht nicht den kommunalen Zielen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen oder Unternehmen, die ein Grundstück langfristig nutzen möchten, ohne es zu kaufen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Erbbauzins-Steigerungsklausel nicht ausgehandelt
- •Laufzeit (oft 66–99 Jahre) nicht auf Finanzierungszweck abgestimmt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine freien Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar
- •Nutzungskonzept entspricht nicht den kommunalen Zielen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.