Erbschein beantragen
Amtliches Dokument, das die Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden nachweist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Nachlassgericht stellen
Persönlich oder über einen Notar, mit eidesstattlicher Versicherung zur Erbfolge.
- 2
Urkunden vorlegen
Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, ggf. Testament/Erbvertrag.
- 3
Erbschein wird ausgestellt
Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
- Geburtsurkunden der ErbenPflichtOft vergessen
- Testament/Erbvertrag (falls vorhanden)
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Eidesstattliche Versicherung zur Erbfolge fehlerhaft
- • Nicht alle Erben/gesetzlichen Erben ermittelt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erbfolge nicht eindeutig nachgewiesen
- • Widerspruch anderer Erbprätendenten
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erben, die ihre Erbenstellung nachweisen müssen, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreicht.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Eidesstattliche Versicherung zur Erbfolge fehlerhaft
- •Nicht alle Erben/gesetzlichen Erben ermittelt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erbfolge nicht eindeutig nachgewiesen
- •Widerspruch anderer Erbprätendenten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?▼
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz) – je höher der Nachlass, desto höher die Gebühr.