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Recht & Justiz

Erbschein beantragen

Amtliches Zeugnis über das Erbrecht, ausgestellt vom Nachlassgericht, das gegenüber Banken, Grundbuchämtern und anderen Institutionen als Legitimation gilt.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers stellen

    Persönlich, ggf. mit notarieller Unterstützung.

  2. 2

    Eidesstattliche Versicherung ablegen

    Erbe bestätigt die angegebenen Tatsachen an Eides statt.

  3. 3

    Erbschein erhalten

    Gegen Gebühr (nach Nachlasswert gestaffelt).

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde des ErblassersPflicht

    Nachweis des Todesfalls.

  • Familienstammbuch / HeiratsurkundeOft vergessen

    Zum Nachweis familiärer Beziehungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
  • Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbrecht nicht nachgewiesen
  • Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erbinnen und Erben, die ihre Erbenstellung offiziell nachweisen müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
  • Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbrecht nicht nachgewiesen
  • Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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