Erbschein beantragen
Amtliches Zeugnis über das Erbrecht, ausgestellt vom Nachlassgericht, das gegenüber Banken, Grundbuchämtern und anderen Institutionen als Legitimation gilt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers stellen
Persönlich, ggf. mit notarieller Unterstützung.
- 2
Eidesstattliche Versicherung ablegen
Erbe bestätigt die angegebenen Tatsachen an Eides statt.
- 3
Erbschein erhalten
Gegen Gebühr (nach Nachlasswert gestaffelt).
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde des ErblassersPflicht
Nachweis des Todesfalls.
- Familienstammbuch / HeiratsurkundeOft vergessen
Zum Nachweis familiärer Beziehungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
- • Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erbrecht nicht nachgewiesen
- • Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erbinnen und Erben, die ihre Erbenstellung offiziell nachweisen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Eidesstattliche Versicherung nicht vorbereitet
- •Sterbeurkunde oder Familienstammbuch fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erbrecht nicht nachgewiesen
- •Testament oder Erbvertrag liegt vor und ist ungeklärt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.