Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen
Wasserrechtliche Genehmigung für die Installation einer Erdwärmepumpe mit Erdsonde oder Grundwasserbrunnen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde stellen
Mit Lageplan, Bohrtiefe, Kältmittelart und geologischem Gutachten.
- 2
Prüfung der Grundwasserverträglichkeit
Behörde prüft Schutzgebiete und Bohrgenehmigung.
- 3
Genehmigung und Bohranzeige
Nach Genehmigung: Bohranzeige 14 Tage vor Bohrbeginn.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anlage ohne Genehmigung installiert
- • Geologischer Sachverständiger nicht einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lage in Trinkwasserschutzzone (Einschränkungen)
- • Geologische Verhältnisse ungeeignet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Hausbesitzer und Unternehmen, die eine Erdwärmepumpe zur Heizung installieren möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anlage ohne Genehmigung installiert
- •Geologischer Sachverständiger nicht einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lage in Trinkwasserschutzzone (Einschränkungen)
- •Geologische Verhältnisse ungeeignet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.