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Wohnen

Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen

Wasserrechtliche Genehmigung für die Installation einer Erdwärmepumpe mit Erdsonde oder Grundwasserbrunnen.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Unteren Wasserbehörde stellen

    Mit Lageplan, Bohrtiefe, Kältmittelart und geologischem Gutachten.

  2. 2

    Prüfung der Grundwasserverträglichkeit

    Behörde prüft Schutzgebiete und Bohrgenehmigung.

  3. 3

    Genehmigung und Bohranzeige

    Nach Genehmigung: Bohranzeige 14 Tage vor Bohrbeginn.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anlage ohne Genehmigung installiert
  • Geologischer Sachverständiger nicht einbezogen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lage in Trinkwasserschutzzone (Einschränkungen)
  • Geologische Verhältnisse ungeeignet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Hausbesitzer und Unternehmen, die eine Erdwärmepumpe zur Heizung installieren möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anlage ohne Genehmigung installiert
  • Geologischer Sachverständiger nicht einbezogen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lage in Trinkwasserschutzzone (Einschränkungen)
  • Geologische Verhältnisse ungeeignet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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