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Rente

Erwerbsminderungsrente beantragen

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 52.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

    Mit ärztlichen Attesten und Reha-Entlassungsberichten.

  2. 2

    Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der DRV

    Ggf. Begutachtung im Rentenversicherungszentrum.

  3. 3

    Rentenbescheid erhalten

    Bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Atteste und BefundberichtePflicht

    Medizinische Nachweise zur Erwerbsminderung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (Rente wird frühestens ab Antragstellung gezahlt)
  • Wartezeitnachweis nicht vollständig (fehlende Rentenversicherungszeiten)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Medizinisches Gutachten bestätigt Erwerbsminderung nicht
  • Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, die weniger als 6 (volle EM) oder 3–6 Stunden täglich (teilweise EM) arbeitsfähig sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 52.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (Rente wird frühestens ab Antragstellung gezahlt)
  • Wartezeitnachweis nicht vollständig (fehlende Rentenversicherungszeiten)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Medizinisches Gutachten bestätigt Erwerbsminderung nicht
  • Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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