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Migration & Integration

EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG)

EU-Daueraufenthaltsrecht nach § 9a AufenthG (Art. 18 RL 2003/109/EG) – unbefristeter Status für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Staat.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 72.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    5 Jahre Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, mind. 60 Monate Rentenversicherung, B1-Deutsch.

  2. 2

    Termin bei der Ausländerbehörde buchen

    Frühzeitig buchen, da Wartezeiten lang sein können.

  3. 3

    Antrag mit allen Unterlagen stellen

    Gebühr ca. 135 €.

Benötigte Unterlagen

  • ReisepassPflicht
  • EinkommensnachweisePflicht
  • Deutschzertifikat B1Pflicht
  • RentenversicherungsverlaufPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Rentenversicherungsnachweis nicht beantragt
  • Deutschkenntniszertifikat abgelaufen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
  • Sprachkenntnisse B1 nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Einkommens-, Sprach- und Integrationsvoraussetzungen erfüllen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Rentenversicherungsnachweis nicht beantragt
  • Deutschkenntniszertifikat abgelaufen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
  • Sprachkenntnisse B1 nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Gibt es eine Niederlassungserlaubnis nach weniger als 5 Jahren?

Ja, z. B. für Hochqualifizierte nach § 18c AufenthG.

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