EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG)
EU-Daueraufenthaltsrecht nach § 9a AufenthG (Art. 18 RL 2003/109/EG) – unbefristeter Status für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Staat.
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzungen prüfen
5 Jahre Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, mind. 60 Monate Rentenversicherung, B1-Deutsch.
- 2
Termin bei der Ausländerbehörde buchen
Frühzeitig buchen, da Wartezeiten lang sein können.
- 3
Antrag mit allen Unterlagen stellen
Gebühr ca. 135 €.
Benötigte Unterlagen
- ReisepassPflicht
- EinkommensnachweisePflicht
- Deutschzertifikat B1Pflicht
- RentenversicherungsverlaufPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Rentenversicherungsnachweis nicht beantragt
- • Deutschkenntniszertifikat abgelaufen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht gesichert
- • Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
- • Sprachkenntnisse B1 nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Einkommens-, Sprach- und Integrationsvoraussetzungen erfüllen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Rentenversicherungsnachweis nicht beantragt
- •Deutschkenntniszertifikat abgelaufen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht gesichert
- •Rentenversicherungsbeiträge nicht ausreichend
- •Sprachkenntnisse B1 nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Gibt es eine Niederlassungserlaubnis nach weniger als 5 Jahren?▼
Ja, z. B. für Hochqualifizierte nach § 18c AufenthG.