Fahrverbot in Bußgeldsache abwenden
Möglichkeiten zur Abwendung eines Fahrverbots durch Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Härtefallantrag.
So gehen Sie vor
- 1
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
Schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung.
- 2
Ggf. Verschiebung des Fahrverbots beantragen
Aufschiebung um bis zu 4 Monate auf verkehrsarme Zeit möglich.
- 3
Verhandlung vor dem Amtsgericht
Bei Einspruch entscheidet ein Richter statt der Verwaltungsbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • 2-Wochen-Frist für Einspruch versäumt
- • Einspruch ohne anwaltliche Unterstützung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Ordnungswidrigkeit nachgewiesen
- • Kein Härtefall begründbar
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrer, die einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten haben und dagegen vorgehen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •2-Wochen-Frist für Einspruch versäumt
- •Einspruch ohne anwaltliche Unterstützung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Ordnungswidrigkeit nachgewiesen
- •Kein Härtefall begründbar
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.