Fahrzeug abmelden
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, z. B. bei Verkauf, Verschrottung oder vorübergehender Stilllegung.
So gehen Sie vor
- 1
Kennzeichen entstempeln lassen
Bei der Zulassungsstelle oder durch Online-Abmeldung mit elektronischem Siegel.
- 2
Abmeldung einreichen
Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen.
- 3
Versicherung informieren
Damit keine weiteren Beiträge berechnet werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil IPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Kennzeichen nicht entstempelt eingereicht
- • Versicherung nicht informiert, dadurch weiterhin Beiträge fällig
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kennzeichen nicht entstempelt eingereicht
- •Versicherung nicht informiert, dadurch weiterhin Beiträge fällig
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.