Fahrzeug ummelden
Ummeldung eines Fahrzeugs bei Halterwechsel oder Wohnortwechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle.
So gehen Sie vor
- 1
eVB-Nummer besorgen
Von der Kfz-Versicherung anfordern (auch bei gleichbleibender Versicherung bei Halterwechsel).
- 2
Termin bei der Zulassungsstelle
Online oder persönlich, mit Fahrzeugschein, Personalausweis und ggf. neuem Kennzeichen.
- 3
Neue Zulassungsbescheinigung erhalten
Bei Wechsel des Zulassungsbezirks ggf. neues Kennzeichen erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil IPflicht
- eVB-NummerPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Ummeldefrist (i. d. R. 1 Monat nach Umzug) versäumt
- • eVB-Nummer der neuen Versicherung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Fahrzeugpapiere unvollständig oder nicht im Original vorhanden
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei Erwerb eines bereits zugelassenen Fahrzeugs.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ummeldefrist (i. d. R. 1 Monat nach Umzug) versäumt
- •eVB-Nummer der neuen Versicherung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Fahrzeugpapiere unvollständig oder nicht im Original vorhanden
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.