Familiennachzug beantragen
Visumsantrag und Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern, die zu einer in Deutschland lebenden Person nachziehen möchten.
So gehen Sie vor
- 1
Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung
Mit Nachweisen zu Verwandtschaft, Wohnraum und Lebensunterhalt.
- 2
Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland
Wird von der Auslandsvertretung eingeholt.
- 3
Erteilung des Visums und Einreise
Nach Einreise Ummeldung und Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 6 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Visumsantrag bei der Auslandsvertretung gestellt, ohne vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen
- • Sprachzertifikat (i. d. R. A1) für den Ehegattennachzug fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert
- • Erforderliche einfache Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten fehlen
- • Ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, ggf. Eltern minderjähriger Kinder) von Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 6 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Visumsantrag bei der Auslandsvertretung gestellt, ohne vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen
- •Sprachzertifikat (i. d. R. A1) für den Ehegattennachzug fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert
- •Erforderliche einfache Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten fehlen
- •Ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.