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Aufenthalt & Migration

Familiennachzug beantragen

Visumsantrag und Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern, die zu einer in Deutschland lebenden Person nachziehen möchten.

Bearbeitung: ca. 6 Monate
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung

    Mit Nachweisen zu Verwandtschaft, Wohnraum und Lebensunterhalt.

  2. 2

    Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland

    Wird von der Auslandsvertretung eingeholt.

  3. 3

    Erteilung des Visums und Einreise

    Nach Einreise Ummeldung und Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 6 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Visumsantrag bei der Auslandsvertretung gestellt, ohne vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen
  • Sprachzertifikat (i. d. R. A1) für den Ehegattennachzug fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert
  • Erforderliche einfache Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten fehlen
  • Ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, ggf. Eltern minderjähriger Kinder) von Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 6 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Visumsantrag bei der Auslandsvertretung gestellt, ohne vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen
  • Sprachzertifikat (i. d. R. A1) für den Ehegattennachzug fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert
  • Erforderliche einfache Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten fehlen
  • Ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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