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Sonstiges

Feuerbestattung genehmigen lassen

Zweite Leichenschau und Genehmigung der Einäscherung eines Verstorbenen durch das Gesundheitsamt bzw. Friedhofsamt.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zweite Leichenschau veranlassen

    Durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, i. d. R. organisiert vom Bestatter.

  2. 2

    Einäscherungsgenehmigung beantragen

    Durch das Bestattungsunternehmen beim Friedhofsamt/Gesundheitsamt.

  3. 3

    Beisetzung der Urne

    Innerhalb der landesrechtlich vorgeschriebenen Frist.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Feuerbestattungsverfügung des Verstorbenen nicht vorgelegt (falls vorhanden erforderlich)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zweite Leichenschau ergibt Hinweise auf nicht natürliche Todesursache

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Hinterbliebene bzw. von ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Feuerbestattungsverfügung des Verstorbenen nicht vorgelegt (falls vorhanden erforderlich)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zweite Leichenschau ergibt Hinweise auf nicht natürliche Todesursache

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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