Feuerbestattung genehmigen lassen
Zweite Leichenschau und Genehmigung der Einäscherung eines Verstorbenen durch das Gesundheitsamt bzw. Friedhofsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Zweite Leichenschau veranlassen
Durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, i. d. R. organisiert vom Bestatter.
- 2
Einäscherungsgenehmigung beantragen
Durch das Bestattungsunternehmen beim Friedhofsamt/Gesundheitsamt.
- 3
Beisetzung der Urne
Innerhalb der landesrechtlich vorgeschriebenen Frist.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Feuerbestattungsverfügung des Verstorbenen nicht vorgelegt (falls vorhanden erforderlich)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Zweite Leichenschau ergibt Hinweise auf nicht natürliche Todesursache
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Hinterbliebene bzw. von ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Feuerbestattungsverfügung des Verstorbenen nicht vorgelegt (falls vorhanden erforderlich)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zweite Leichenschau ergibt Hinweise auf nicht natürliche Todesursache
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.