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Sonstiges

Feuerwerk-Ausnahmegenehmigung beantragen

Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums (Silvester) oder in Sicherheitsbereichen.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt stellen

    Mit Angaben zu Anlass, Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Feuerwerks.

  2. 2

    Sicherheitsprüfung durch Behörde

    Ggf. Abstimmung mit Feuerwehr und Naturschutzbehörde.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit Auflagen

    Auflagen zu Sicherheitsabständen, Uhrzeit und Löschmitteln.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu kurzfristig gestellt
  • Zertifizierter Pyrotechniker nicht für Profifeuerwerk eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Abstand zu Gebäuden oder Stallungen nicht eingehalten
  • Waldbrandwarnstufe zu hoch

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Privatpersonen, Vereine und Veranstalter, die Feuerwerk zu besonderen Anlässen abbrennen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu kurzfristig gestellt
  • Zertifizierter Pyrotechniker nicht für Profifeuerwerk eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Abstand zu Gebäuden oder Stallungen nicht eingehalten
  • Waldbrandwarnstufe zu hoch

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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