Feuerwerk-Ausnahmegenehmigung beantragen
Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums (Silvester) oder in Sicherheitsbereichen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Angaben zu Anlass, Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Feuerwerks.
- 2
Sicherheitsprüfung durch Behörde
Ggf. Abstimmung mit Feuerwehr und Naturschutzbehörde.
- 3
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zu Sicherheitsabständen, Uhrzeit und Löschmitteln.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu kurzfristig gestellt
- • Zertifizierter Pyrotechniker nicht für Profifeuerwerk eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- • Abstand zu Gebäuden oder Stallungen nicht eingehalten
- • Waldbrandwarnstufe zu hoch
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatpersonen, Vereine und Veranstalter, die Feuerwerk zu besonderen Anlässen abbrennen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu kurzfristig gestellt
- •Zertifizierter Pyrotechniker nicht für Profifeuerwerk eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Abstand zu Gebäuden oder Stallungen nicht eingehalten
- •Waldbrandwarnstufe zu hoch
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.