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Landwirtschaft & Natur

Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen

Förderantrag für Wiederaufforstung von Schadflächen (nach Sturm, Borkenkäfer, Dürre) beim Forstamt – gefördert werden Pflanz- und Kulturschutzkosten.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 76.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schadfläche beim Forstamt melden

    Forstamt dokumentiert den Schaden für die Förderung.

  2. 2

    Förderantrag mit Kostenvoranschlag einreichen

    Flächennachweis und Kostenvoranschlag für Pflanzgut.

  3. 3

    Maßnahme durchführen und abrechnen

    Pflanzung nach Genehmigung; Förderung nach Abnahme.

Benötigte Unterlagen

  • Schadensdokumentation (Fotos, Fläche)Pflicht
  • Kostenvoranschlag PflanzgutPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen
  • Schadensmeldung zu spät erstattet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Schaden nicht dokumentiert
  • Fläche nicht förderfähig

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Waldbesitzer mit Schadflächen durch Kalamitäten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 76.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen
  • Schadensmeldung zu spät erstattet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Schaden nicht dokumentiert
  • Fläche nicht förderfähig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Gibt es eine Mindestfläche?

Meist ab 0,1 Hektar förderfähig; genaue Grenzen je Bundesland.

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