Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen
Förderantrag für Wiederaufforstung von Schadflächen (nach Sturm, Borkenkäfer, Dürre) beim Forstamt – gefördert werden Pflanz- und Kulturschutzkosten.
So gehen Sie vor
- 1
Schadfläche beim Forstamt melden
Forstamt dokumentiert den Schaden für die Förderung.
- 2
Förderantrag mit Kostenvoranschlag einreichen
Flächennachweis und Kostenvoranschlag für Pflanzgut.
- 3
Maßnahme durchführen und abrechnen
Pflanzung nach Genehmigung; Förderung nach Abnahme.
Benötigte Unterlagen
- Schadensdokumentation (Fotos, Fläche)Pflicht
- Kostenvoranschlag PflanzgutPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Antragstellung begonnen
- • Schadensmeldung zu spät erstattet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Schaden nicht dokumentiert
- • Fläche nicht förderfähig
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Waldbesitzer mit Schadflächen durch Kalamitäten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 76.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Antragstellung begonnen
- •Schadensmeldung zu spät erstattet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Schaden nicht dokumentiert
- •Fläche nicht förderfähig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Gibt es eine Mindestfläche?▼
Meist ab 0,1 Hektar förderfähig; genaue Grenzen je Bundesland.