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Gewerbe & Selbständigkeit

Frequenzzuteilung beantragen

Zuteilung von Frequenzen für Funkanlagen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk) durch die Bundesnetzagentur gegen Gebühr.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen

    Online mit technischen Angaben zur Anlage (Sendeleistung, Frequenzbereich, Standort).

  2. 2

    Frequenzplanung und Verträglichkeitsprüfung

    Prüfung auf Verträglichkeit mit bestehenden Zuteilungen.

  3. 3

    Zuteilungsbescheid erhalten

    Gegen Gebühr, mit Auflagen zum Betrieb der Anlage.

Benötigte Unterlagen

  • Technische Spezifikation der FunkanlagePflicht

    Angaben zu Sendeleistung, Frequenzbereich und Standort.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Standortkoordinaten fehlen
  • Antrag für falschen Frequenzbereich gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Frequenzbereich bereits belegt
  • Technische Angaben zur Funkanlage unvollständig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen und Privatpersonen, die Funkanlagen außerhalb allgemein zugeteilter Frequenzen betreiben möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Standortkoordinaten fehlen
  • Antrag für falschen Frequenzbereich gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Frequenzbereich bereits belegt
  • Technische Angaben zur Funkanlage unvollständig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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