Frequenzzuteilung beantragen
Zuteilung von Frequenzen für Funkanlagen (z. B. Betriebsfunk, Richtfunk) durch die Bundesnetzagentur gegen Gebühr.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen
Online mit technischen Angaben zur Anlage (Sendeleistung, Frequenzbereich, Standort).
- 2
Frequenzplanung und Verträglichkeitsprüfung
Prüfung auf Verträglichkeit mit bestehenden Zuteilungen.
- 3
Zuteilungsbescheid erhalten
Gegen Gebühr, mit Auflagen zum Betrieb der Anlage.
Benötigte Unterlagen
- Technische Spezifikation der FunkanlagePflicht
Angaben zu Sendeleistung, Frequenzbereich und Standort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Standortkoordinaten fehlen
- • Antrag für falschen Frequenzbereich gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Frequenzbereich bereits belegt
- • Technische Angaben zur Funkanlage unvollständig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen und Privatpersonen, die Funkanlagen außerhalb allgemein zugeteilter Frequenzen betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Standortkoordinaten fehlen
- •Antrag für falschen Frequenzbereich gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Frequenzbereich bereits belegt
- •Technische Angaben zur Funkanlage unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.