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Verkehr

EU-Führerschein umtauschen

Umtausch eines alten oder ausländischen EU-/EWR-Führerscheins in das aktuelle EU-Kartenformat bei der Führerscheinstelle.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 97.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Umtauschfrist prüfen

    Fristen sind nach Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt.

  2. 2

    Antrag bei der Führerscheinstelle stellen

    Online oder persönlich, mit biometrischem Foto und altem Führerschein.

  3. 3

    Neuen Kartenführerschein erhalten

    Per Post oder Abholung.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches PassfotoPflichtOft vergessen
  • Alter FührerscheinPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Umtauschfrist (gestaffelt nach Geburtsjahr/Ausstellungsjahr) verpasst
  • Biometrisches Foto entspricht nicht den Anforderungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausländischer Führerschein nicht EU-/EWR-konform

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Inhaber alter Papier-Führerscheine oder EU-/EWR-Führerscheine, die in einen aktuellen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen oder wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Umtauschfrist (gestaffelt nach Geburtsjahr/Ausstellungsjahr) verpasst
  • Biometrisches Foto entspricht nicht den Anforderungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausländischer Führerschein nicht EU-/EWR-konform

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Bis wann muss ich umtauschen?

Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach Geburtsjahr (für Altführerscheine) bzw. Ausstellungsjahr und reichen je nach Jahrgang bis 2033.

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