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Sonstiges

Fundsache abholen

Abholung eines beim städtischen Fundbüro abgegebenen verlorenen Gegenstands gegen Nachweis des Eigentums.

Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Online-Fundbüro durchsuchen

    Viele Städte bieten eine Online-Datenbank verlorener Gegenstände.

  2. 2

    Eigentum nachweisen

    Beschreibung, Kaufbeleg, Fotos oder eindeutige Merkmale (z. B. Seriennummer).

  3. 3

    Gegenstand abholen

    Gegen Vorlage des Personalausweises, ggf. Verwahrgebühr je nach Wert und Lagerdauer.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht
  • Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, Fotos)Oft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) verpasst
  • Beschreibung des Gegenstands zu ungenau für die Online-Suche

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigentum am Gegenstand kann nicht glaubhaft gemacht werden
  • Gegenstand bereits versteigert (nach Ablauf der Verwahrfrist)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer verlorener Gegenstände, die beim Fundbüro der Stadt oder bei Verkehrsbetrieben abgegeben wurden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) verpasst
  • Beschreibung des Gegenstands zu ungenau für die Online-Suche

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigentum am Gegenstand kann nicht glaubhaft gemacht werden
  • Gegenstand bereits versteigert (nach Ablauf der Verwahrfrist)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Was passiert, wenn niemand die Fundsache abholt?

Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrfrist (i. d. R. 6 Monate) geht das Eigentum auf den Finder über oder der Gegenstand wird versteigert.

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