Gaststättenerlaubnis beantragen
Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststättengesetz, einschließlich gesundheits- und baurechtlicher Anforderungen.
So gehen Sie vor
- 1
Unterrichtung bei der IHK absolvieren
Schulung zu Hygiene, Jugendschutz und Lebensmittelrecht.
- 2
Antrag beim Ordnungsamt/Gewerbeamt stellen
Mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Bescheinigung des Gesundheitsamts.
- 3
Abnahme der Räumlichkeiten
Durch Bauaufsicht, Brandschutz und Lebensmittelüberwachung.
Benötigte Unterlagen
- FührungszeugnisPflicht
- Gesundheitliche UnbedenklichkeitsbescheinigungPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz (IHK) nicht nachgewiesen
- • Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit
- • Räumlichkeiten erfüllen bau-, brandschutz- oder hygienerechtliche Anforderungen nicht
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die eine Gaststätte, Bar oder ein Restaurant mit Alkoholausschank eröffnen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz (IHK) nicht nachgewiesen
- •Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit
- •Räumlichkeiten erfüllen bau-, brandschutz- oder hygienerechtliche Anforderungen nicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.