Gaststättenerlaubnis für Außenbereich erweitern
Erweiterung einer bestehenden Gaststättenkonzession um einen Außenbereich (Terrasse, Biergarten) – erfordert separate Genehmigungen für Sondernutzung und Lärmschutz.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag auf Erweiterung beim Gewerbeamt stellen
Lageplan und Beschreibung des Außenbereichs.
- 2
Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen beantragen
Falls Terrasse auf öffentlichem Grund.
- 3
Schallschutznachweis erbringen
Lärmpegel durch Gutachten oder Messung nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- Gaststättenerlaubnis (Bestand)Pflicht
- Lageplan AußenbereichPflicht
- SchallschutzgutachtenOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Schallschutzgutachten fehlt
- • Anwohner nicht einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lärmschutzauflagen nicht erfüllbar
- • Außenbereich auf öffentlichem Grund ohne Sondernutzungserlaubnis
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gaststättenbetreiber mit bestehender Konzession, die einen Außenbereich bewirtschaften möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Schallschutzgutachten fehlt
- •Anwohner nicht einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lärmschutzauflagen nicht erfüllbar
- •Außenbereich auf öffentlichem Grund ohne Sondernutzungserlaubnis
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was gilt für Sperrzeiten im Außenbereich?▼
Im Außenbereich gelten häufig frühere Sperrzeiten als im Innenraum.