Gaststättenkonzession beantragen
Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem jeweiligen Landesrecht (früher: § 2 GastG).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Gewerbeamt stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Grundriss der Räumlichkeiten.
- 2
Behördliche Prüfungen
Gesundheitsamt, Bauaufsicht und ggf. Feuerwehr prüfen die Räume.
- 3
Konzession erhalten und Betrieb aufnehmen
Konzession gilt für bestimmte Räumlichkeiten und Person.
Benötigte Unterlagen
- Grundriss der GaststättePflicht
Maßstabsgetreuer Grundriss mit Sitzplatzzahl.
- DEHOGA-SachkundenachweisOft vergessen
Nachweis der gaststättenrechtlichen Sachkunde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Betrieb ohne Erlaubnis aufgenommen
- • Sachkunde (DEHOGA-Kurs) nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Persönliche Unzuverlässigkeit
- • Räume entsprechen nicht den Anforderungen (Brandschutz, Hygiene)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Restaurants, Bars, Kneipen und anderen Gaststätten mit Alkoholausschank.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Betrieb ohne Erlaubnis aufgenommen
- •Sachkunde (DEHOGA-Kurs) nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Persönliche Unzuverlässigkeit
- •Räume entsprechen nicht den Anforderungen (Brandschutz, Hygiene)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.