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Gewerbe & Selbständigkeit

Gaststättenkonzession beantragen

Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem jeweiligen Landesrecht (früher: § 2 GastG).

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote: 82.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Gewerbeamt stellen

    Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Grundriss der Räumlichkeiten.

  2. 2

    Behördliche Prüfungen

    Gesundheitsamt, Bauaufsicht und ggf. Feuerwehr prüfen die Räume.

  3. 3

    Konzession erhalten und Betrieb aufnehmen

    Konzession gilt für bestimmte Räumlichkeiten und Person.

Benötigte Unterlagen

  • Grundriss der GaststättePflicht

    Maßstabsgetreuer Grundriss mit Sitzplatzzahl.

  • DEHOGA-SachkundenachweisOft vergessen

    Nachweis der gaststättenrechtlichen Sachkunde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Betrieb ohne Erlaubnis aufgenommen
  • Sachkunde (DEHOGA-Kurs) nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit
  • Räume entsprechen nicht den Anforderungen (Brandschutz, Hygiene)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Restaurants, Bars, Kneipen und anderen Gaststätten mit Alkoholausschank.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Betrieb ohne Erlaubnis aufgenommen
  • Sachkunde (DEHOGA-Kurs) nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit
  • Räume entsprechen nicht den Anforderungen (Brandschutz, Hygiene)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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