Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen
Erlaubnis zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Tieres (z. B. Kampfhund, Giftschlange, Großkatze) beim Ordnungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Angaben zu Tierart, Haltungsbedingungen und Sachkundenachweis.
- 2
Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen
Ggf. Vor-Ort-Besichtigung der Haltungseinrichtung.
- 3
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zu Sicherung, Versicherung und Kennzeichnung des Tieres.
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis TierhaltungPflichtOft vergessen
Nachweis der Fachkenntnisse über die Tierart.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Tier ohne Genehmigung angeschafft
- • Sachkundenachweis fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Zuverlässigkeit des Halters nicht gegeben (Vorstrafen)
- • Haltungsbedingungen nicht ausreichend (zu kleines Gehege)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein nach Landesrecht als gefährlich eingestuftes Tier halten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Tier ohne Genehmigung angeschafft
- •Sachkundenachweis fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zuverlässigkeit des Halters nicht gegeben (Vorstrafen)
- •Haltungsbedingungen nicht ausreichend (zu kleines Gehege)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.