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Sonstiges

Haltung eines Gefahrtiers genehmigen lassen

Erlaubnis zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Tieres (z. B. Kampfhund, Giftschlange, Großkatze) beim Ordnungsamt.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 50.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt stellen

    Mit Angaben zu Tierart, Haltungsbedingungen und Sachkundenachweis.

  2. 2

    Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen

    Ggf. Vor-Ort-Besichtigung der Haltungseinrichtung.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit Auflagen

    Auflagen zu Sicherung, Versicherung und Kennzeichnung des Tieres.

Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweis TierhaltungPflichtOft vergessen

    Nachweis der Fachkenntnisse über die Tierart.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Tier ohne Genehmigung angeschafft
  • Sachkundenachweis fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zuverlässigkeit des Halters nicht gegeben (Vorstrafen)
  • Haltungsbedingungen nicht ausreichend (zu kleines Gehege)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die ein nach Landesrecht als gefährlich eingestuftes Tier halten möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 50.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Tier ohne Genehmigung angeschafft
  • Sachkundenachweis fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zuverlässigkeit des Halters nicht gegeben (Vorstrafen)
  • Haltungsbedingungen nicht ausreichend (zu kleines Gehege)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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