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Gewerbe & Selbständigkeit

Gehwegnutzung für Baustelle beantragen

Sondernutzungserlaubnis für die vorübergehende Nutzung von Gehweg oder Straße für Gerüste, Baustelleneinrichtungen oder Container.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag mit Lageplan einreichen

    Beim Tiefbauamt, mit Angabe von Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.

  2. 2

    Verkehrssicherung einrichten

    Nach Vorgaben der Behörde (Beschilderung, Absperrung, Beleuchtung).

  3. 3

    Sondernutzungsgebühr entrichten

    Abhängig von Fläche und Dauer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Baubeginn gestellt
  • Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung) nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verbleibende Gehwegbreite für Fußgänger nicht ausreichend (Mindestbreite unterschritten)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bauherren, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die öffentlichen Verkehrsraum für Bauarbeiten benötigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Baubeginn gestellt
  • Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung) nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verbleibende Gehwegbreite für Fußgänger nicht ausreichend (Mindestbreite unterschritten)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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