Gehwegnutzung für Baustelle beantragen
Sondernutzungserlaubnis für die vorübergehende Nutzung von Gehweg oder Straße für Gerüste, Baustelleneinrichtungen oder Container.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag mit Lageplan einreichen
Beim Tiefbauamt, mit Angabe von Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- 2
Verkehrssicherung einrichten
Nach Vorgaben der Behörde (Beschilderung, Absperrung, Beleuchtung).
- 3
Sondernutzungsgebühr entrichten
Abhängig von Fläche und Dauer.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Baubeginn gestellt
- • Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung) nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verbleibende Gehwegbreite für Fußgänger nicht ausreichend (Mindestbreite unterschritten)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bauherren, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die öffentlichen Verkehrsraum für Bauarbeiten benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Baubeginn gestellt
- •Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung) nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verbleibende Gehwegbreite für Fußgänger nicht ausreichend (Mindestbreite unterschritten)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.