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Gesundheit

Gesundheitszeugnis beantragen

Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Belehrungstermin beim Gesundheitsamt vereinbaren

    Online-Belehrung ist in vielen Bundesländern ebenfalls möglich.

  2. 2

    An der Belehrung teilnehmen

    Information über gesundheitliche Anforderungen und Tätigkeitsverbote nach § 43 IfSG.

  3. 3

    Bescheinigung erhalten

    Gilt unbefristet für die Erstbelehrung; Auffrischung durch Arbeitgeber jährlich.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn absolviert
  • Nachweis nicht beim Arbeitgeber hinterlegt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gastronomie, Kantinen, Catering etc.).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn absolviert
  • Nachweis nicht beim Arbeitgeber hinterlegt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

    Die Erstbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 3 Monate zurückliegen, danach erfolgt die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber.

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