Gesundheitszeugnis beantragen
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“).
So gehen Sie vor
- 1
Belehrungstermin beim Gesundheitsamt vereinbaren
Online-Belehrung ist in vielen Bundesländern ebenfalls möglich.
- 2
An der Belehrung teilnehmen
Information über gesundheitliche Anforderungen und Tätigkeitsverbote nach § 43 IfSG.
- 3
Bescheinigung erhalten
Gilt unbefristet für die Erstbelehrung; Auffrischung durch Arbeitgeber jährlich.
Benötigte Unterlagen
- PersonalausweisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn absolviert
- • Nachweis nicht beim Arbeitgeber hinterlegt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gastronomie, Kantinen, Catering etc.).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn absolviert
- •Nachweis nicht beim Arbeitgeber hinterlegt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?▼
Die Erstbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 3 Monate zurückliegen, danach erfolgt die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber.