Gesundheitszeugnis beantragen
Belehrung und schriftliche Bescheinigung nach § 43 IfSG für Personen, die im Lebensmittelbereich oder in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sein möchten.
So gehen Sie vor
- 1
Belehrungstermin beim Gesundheitsamt oder anerkannter Stelle
Persönliches Erscheinen für Erstbelehrung, danach Folgebelehrungen durch Arbeitgeber möglich.
- 2
Belehrung und schriftliche Bescheinigung erhalten
Kostet ca. 20–30 €, gilt lebenslang für die Erstbelehrung.
- 3
Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen
Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme einsehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Gesundheitszeugnis mit Gesundheitspass verwechselt
- • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme absolviert
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die erstmals im Lebensmittelhandel, in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gesundheitszeugnis mit Gesundheitspass verwechselt
- •Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme absolviert
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich das Gesundheitszeugnis erneuern?▼
Die Erstbelehrung ist einmalig. Der Arbeitgeber muss jedoch jährlich eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren.