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Gesundheit

Gesundheitszeugnis beantragen

Belehrung und schriftliche Bescheinigung nach § 43 IfSG für Personen, die im Lebensmittelbereich oder in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sein möchten.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Belehrungstermin beim Gesundheitsamt oder anerkannter Stelle

    Persönliches Erscheinen für Erstbelehrung, danach Folgebelehrungen durch Arbeitgeber möglich.

  2. 2

    Belehrung und schriftliche Bescheinigung erhalten

    Kostet ca. 20–30 €, gilt lebenslang für die Erstbelehrung.

  3. 3

    Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen

    Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme einsehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Gesundheitszeugnis mit Gesundheitspass verwechselt
  • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme absolviert

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die erstmals im Lebensmittelhandel, in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gesundheitszeugnis mit Gesundheitspass verwechselt
  • Belehrung nicht rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme absolviert

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich das Gesundheitszeugnis erneuern?

    Die Erstbelehrung ist einmalig. Der Arbeitgeber muss jedoch jährlich eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren.

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